In Europa gelten seit Januar 2005 neue Grenzwerte für Feinstaub, die in vielen Städten allzu deutlich überschritten werden. Deswegen fordert der Gesetzgeber drastische Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub. Betroffen sind alle Fahrzeuge (PKW und LKW) mit Diesel-Motor. Ein Großteil der Neufahrzeuge wird bereits serienmäßig mit Diesel-Partikelfilter verkauft. Aber wie sieht es mit Neufahrzeugen oder Altfahrzeugen aus die keinen Filter besitzen? Autofahrer, die bereits heute ihr Fahrzeug mit dem Original-DPF® City-Filter nachrüsten, setzen auf eine Technologie, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit ist eine zukünftige steuerliche Förderung und eine Besserstellung bei der zukünftigen Kennzeichnung von PKW (Plaketten) möglich. Zur Zeit wird an gesetzlichen Grundlagen zur Nachrüstförderung gearbeitet. (Textquelle:HJS Fahrzeugtechnik GmbH)
Verbieten Sie Ihrem Diesel das Rauchen (Quelle:HJS Fahrzeugtechnik GmbH)
Unser Angebot
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Alle Vorteile des Diesel-Partikelfilters
Freie Fahrt trotz Fahrverbot
Steigerung des Wiederverkaufswertes
Einmalförderung 330 €
Gleiche Technologie für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
Fahrzeugherstellerkompetenz
Wartungsfrei
Schneller und einfacher Einbau
Keine Minderung der Motorleistung
Kein Kraftstoffmehrverbrach
Aktiver Umweltschutz
Biodiesel tauglich
Der Filter im Querschnitt (Quelle:hjs.com)
Die Funktionsweise und Regeneration des Original- DPF® City-Filter mit Hilfe der Animation ausführlich erklärt. Animation starten.
Eckpunkte der staatlichen Förderung:
Einmalförderung 330 € Start: rückwirkend zum 01.01.2006
Laufzeit: bis 31.12.2009
Wer nicht nachrüstet zahlt eine zusätzliche Kfz- Steuer von 1,20 € je 100 ccm Hubraum in den Jahren 2007 bis 2010.
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